Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmeldung

Jeder "Nicht-Haushalt" (Unternehmen, Betrieb, Verein usw.) ist verpflichtet, die besetzten Räumlichkeiten innerhalb von 7 Tagen ab Besetzung, bzw. Bewirtschaftung der Räumlichkeiten, d.h. ab dem Datum des Stromvertrages bei der SEAB AG ordnungsgemäß an- bzw. abzumelden. Für Verspätungen von bis zu 180 Tagen wird als Schadenersatz ein Zuschlag in Höhe von 10 % des Tarifs in Rechnung gestellt. Für Verspätungen von über 180 Tagen ist einen Aufschlag in Höhe von 30 % des Tarifs vorgesehen.

Die Meldungen für den Abfalltarif können am SEAB-Kundenschalter vorgenommen werden oder mittels Fax (0471 541 767), auf dem Postweg (Lanciastraße 4/A, 39100 Bozen) oder per E-Mail (info@seab.bz.it) übermittelt werden.